Akademischer Dienst und Studienberatung

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Was ist der Akademische Dienst und Studienberatung (ADSB)?

Der Akademische Dienst ist für die administrative Betreuung der Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Wallis zuständig. Er berät zukünftige Studierende sowie Studieninteressierte und leitet das gesamte Zulassungsverfahren.

Er ist insbesondere zuständig für die Anmeldeverfahren, die Anträge auf Gleichwertigkeit, die Ausstellung von Diplomen, Zertifikaten und Duplikaten (sowie für die Bereitstellung der Studierendenausweise) für die Grundausbildungen Bachelor Primarstufe (BP), Ausbildungen für die Sekundarstufe (SEK nur in Französisch) und Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP).

Leistungen des ADSB

Im Rahmen eines Verfahrens für eine Anstellung oder Vertretung können Sie jederzeit ausserhalb des Zulassungszeitraums der betreffenden Ausbildung eine Prüfung der Zulassungsfähigkeit beantragen. Die Kosten für dieses Verfahrens belaufen sich auf CHF 200.–. Bei Anmeldung zu einem der Studiengänge wird dann keine Einschreibegebühr erhoben.

Möchten Sie eine Dossierprüfung vornehmen lassen? Bitte kontaktieren Sie uns unter den folgenden Adressen:

  • Bachelor Primarstufe (BP):
  • Ausbildungen für die Sekundarstufe (SS):
  • Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP):

Die PH-VS bietet Ihnen die Möglichkeit, an einem Teil der Ausbildung als Gasthörender teilzunehmen. Falls Sie den Gasthörendenstatus an der PH-VS erhalten möchten, müssen Sie spätestens 2 Monate vor Beginn des betreffenden Semesters ein Gesuch in Form eines Motivationsschreibens sowie eine Liste der gewünschten Kurse unter folgender Adresse einreichen:

  • Bachelor Primarstufe (BP):
  • Ausbildungen für die Sekundarstufe (SS):
  • Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP):
Wichtige Hinweise

Für die Gewährung des Gasthörendenstatus gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen nicht an einer anerkannten Hochschule eingeschrieben sein.
  • Sie müssen eine gültige Aufenthaltsbewilligung besitzen.

Ausgleichsmassnahmen finden im Rahmen der Anerkennung ausländischer Abschlüsse durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) Satt. Die beantragende Person wird gebeten, sich direkt an die EDK zu wenden, die ihr Dossier (absolvierte Ausbildung, erworbene Abschlüsse) prüft und beurteilt.

Wenn Unterschiede («Defizite») festgestellt werden, sind diese durch «Ausgleichsmassnahmen» zu beheben. Die EDK legt selbst fest, in welchen Bereichen Ergänzungsleistungen erbracht werden müssen (Fachausbildung, Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften, berufspraktische Kompetenzen) und wie viele Kreditpunkte zu erwerben sind. Die EDK bestimmt ebenso die maximalen Kosten dieser Ergänzungsleistungen (durchschnittlich etwa CHF 400.– pro zu erzielendem Kreditpunkt).

Die oder der Begünstigte von Ausgleichsmassnahmen der EDK kann anschliessend beantragen, die Bildungsleistungen an der PH-VS zu erbringen. Die PH-VS behält sich das Recht vor, einen solchen Antrag nach Prüfung anzunehmen oder abzulehnen

Nach der Zulassung erhält die oder der Begünstigte der Ausgleichsmassnahmen von der PH-VS eine Übersicht mit den zu absolvierenden Kursen und Praktika sowie deren Verteilung auf die akademischen Semester.

Die Anträge sind an folgende Adresse zu senden:

  • Bachelor Primarstufe (BP):
  • Ausbildungen für die Sekundarstufe (SS):
  • Master Schulische Heilpädagogik (MA SHP):

Die PH-VS bietet ein internes Anerkennungsverfahren an, das die Anrechnung von Abschlüssen ermöglicht, die bei der Zulassung nicht automatisch anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren wird nach der endgültigen Zulassungsentscheidung der Zulassungskommission und vor Beginn der betreffenden Ausbildung durchgeführt.

Das Anerkennungsverfahren richtet sich in erster Linie an Inhaberinnen und Inhaber eines Universitäts- und/oder Hochschulabschlusses, aber auch an Personen, die ein Lehrdiplom für eine andere Stufe erworben haben. Die erlassenen Studienleistungen hängen von der vorherigen Ausbildung respektive vom absolvierten Studium ab.

Diese Personen haben die Möglichkeit, ihr Studium entweder als Vollzeitstudium mit erlassenen Studienleistungen oder mit einer Streckung des Studiums über die regulären 6 Semester hinaus auf bis zu 10 Semester zu absolvieren.

Wichtige Hinweise

Für Dokumente, die in anderen Sprachen als den Landessprachen oder Englisch verfasst sind, muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorgelegt werden, die dem Zulassungsdossier beizufügen ist.

Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Abschluss aus dem nicht deutschsprachigen Ausland müssen über eine gute Beherrschung der deutschen Sprache verfügen, die durch einen der folgenden Nachweise zu belegen ist:

  • Der für die Zulassung erforderliche Abschluss wurde an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben.
  • Die Kandidatin oder der Kandidat hat eine mindestens 5-jährige Ausbildung in deutscher Sprache absolviert.
  • Die Kandidatin oder der Kandidat legt ein anerkanntes Zertifikat über die Beherrschung der deutschen Sprache vor, das dem Niveau C2 gemäss dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen entspricht.

Mehr erfahren: Link zur ADSB-Weisung / Link zur VAFF-Weisung

Falls Sie der Ansicht sind, dass eine Lehrveranstaltung des Studiengangs, den die PH-VS anbietet, mit einer bereits absolvierten zertifizierten Lehrveranstaltung übereinstimmt, haben Sie die Möglichkeit, eine Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen (VAFF) zu beantragen. So kann etwa eine durch ECTS-Punkte bestätigte praktische Lehrpersonenausbildung Gegenstand eines VAFF-Antrags sein. Das VAFF-Verfahren wird nach der endgültigen Zulassungsentscheidung der Zulassungskommission und vor Beginn der betreffenden Ausbildung durchgeführt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen?
  • Die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte muss gleich oder höher sein.
  • Der Inhalt muss identisch sein.
  • Das Niveau muss vergleichbar sein.
  • Die Lehrveranstaltung muss durch eine Zertifizierung validiert worden sein.
  • Die ECTS-Kreditpunkte dürfen höchstens 5 Jahre vor dem Datum der Einreichung des Zulassungsantrags erworben worden sein.

Mehr erfahren: Link zur ADSB-Weisung / Link zur VAFF-Weisung

Personen mit Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Unterrichtswesen oder einem verwandten Bereich, die sich beruflich neu orientieren möchten, können ihre Kompetenzen im Rahmen des sogenannten Validierungsverfahrens «Validation des acquis de l'expérience (VAE)» im Umfang von maximal einem Drittel der ECTS-Kreditpunkte des Studienplans der angestrebten Ausbildung anerkennen lassen.

Mehr erfahren: Gemeinsame Richtlinie über das regionale Validierungsverfahren VAE / Leitfaden für Kandidatinnen und Kandidaten im Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen (VAE)

Gemäss dem Reglement betreffend Gebühren und finanzielle Beiträge an der Pädagogischen Hochschule Wallis (Art. 9 RGeb-PHVS) kann diese zur Deckung der effektiven Kosten, die aus gewissen ausserordentlichen Aufgaben entstehen, Verwaltungsgebühren erheben, wobei die Art der Gebühren und die Beträge von der PH-VS festgelegt werden.

Duplikat eines Studierendenausweises 10 CHF
Ausserordentliche Bescheinigungen, ausser nach Art. 3 Abs. 2 RGeb-PHVS 50 CHF
Duplikat der endgültigen, unterzeichneten Übersichtstabelle 50 CHF
Duplikat eines ausgestellten Titels 100 CHF
 Erstellung eines Ratenzahlungsplans  20 CHF

 

Unterschied zwischen VAFF und VAE

Die Validierung von Bildungsleistungen (validation des acquis de l’expérience, VAE) und die Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen (validation des acquis de formation formels, VAFF) sind zwei unterschiedliche Verfahren, die miteinander kombiniert werden können (sofern sich die Anerkennung nicht auf dieselben Bildungsleistungen bezieht). Beide Verfahren ermöglichen jeweils eine Anerkennung vorheriger Leistungen. Allerdings beziehen sie sich auf Bildungsleistungen unterschiedlicher Art.

Das VAFF-Verfahren besteht in der Anerkennung formaler Bildungsleistungen, also solchen, die im Rahmen einer tertiären Ausbildung an einer Hochschule oder Universität erbracht und zertifiziert wurden. Ihr Inhalt und Umfang müssen den an der PH-VS zu erbringenden Leistungen ähneln. Hierbei geht es um die Berücksichtigung erbrachter Studienleistungen.

Das VAE-Verfahren besteht in der Anerkennung informell erworbener Kompetenzen, also solcher, die in der Praxis entwickelt wurden, insbesondere im Rahmen einer beruflichen oder ausserberuflichen Tätigkeit. Hierbei geht es um die Berücksichtigung von Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Unterrichtswesen.