Zugangsgenehmigung

Für die Forschung an den obligatorischen und nachobligatorischen Schulen im Wallis ist eine zwischen der Pädagogische Hochschule Wallis (PH-VS) und der Dienststelle für Unterrichtswesen des Kantons Wallis abgestimmte Zugangsgenehmigung notwendig. 

Vorgehen 

  • Vorlage: Die externen Forscherinnen und Forscher an der PH-VS füllen das Onlineformular aus: Antrag auf Zugangsgenehmigung zu den Walliser Schulen
  • Vormeinung: Das Projekt wird von der PH-VS geprüft. 
  • Entscheid: Der Antrag wird an die Leitung der Dienststelle für Unterrichtswesen weitergeleitet. 
  • Benachrichtigung: Der Entscheid wird den Forscherinnen und Forschern mitgeteilt. 

Die Forscherinnen und Forscher müssen den Entscheid der Dienststelle für Unterrichtswesen den Schulen im Wallis vorlegen, für die Zugang gewünscht wird. 

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