Ein Semester an einer PH in der Schweiz

Die PHs der verschiedenen Sprachregionen der Schweiz fördern den Austausch von Studierenden (z.B. im Rahmen von Austauschsemestern oder Praktika).

Ziel des Austausches ist es, Angebote im Bereich der Ausbildung und Berufspraxis zwischen den Pädagogischen Hochschulen der Schweiz zu entwickeln.

Die Studierenden bleiben an ihrer Heimatinstitution immatrikuliert und bezahlen dort die Semestergebühren.

Die Gastinstitution verlangt keine finanzielle Entschädigung von der Heimatinstitution.

Hinsichtlich der Organisation (z.B. Vermittlung von Praktika) und der finanziellen Unterstützung (Stipendien) für Studierende, die ein Mobilitätsprogramm in der Schweiz oder ausserhalb Europas absolvieren, streben die PHs eine Gleichbehandlung bei Aufenthalten im Rahmen von Erasmus/SEMP an.

Die PHs der verschiedenen Sprachregionen schliessen in der Regel keine bilateralen Abkommen über Kontingente ab, nehmen aber Studierende auf, die nach individueller Vereinbarung zu einem Mobilitätsprogramm fähig sind.


Mobilitätsstelle der PH-VS / Büro für Sprach-Austausch des Kantons Wallis

  1. Bewerbung für ein Mobilitätsprogramm
  2. Learning agreement
  • Outgoing: mindestens 6 Monate vor dem Austausch
  • Eingehend: 3 Monate vor Semesterbeginn

Die Studierenden bleiben an ihrer Heimathochschule immatrikuliert.

Austauschstudierende zahlen die normalen Studien- und Anmeldegebühren an der PH, an der sie eingeschrieben sind. Die PH kann verlangen, dass Austauschstudierende für zusätzliche Dienstleistungen bezahlen müssen, die auch ihren eingeschriebenen Studenten in Rechnung gestellt werden (z.B. Kursgebühren, Gebühren für den Internetzugang usw).

Die Heimathochschule ist für die Anerkennung von Studienergebnissen verantwortlich. Sie entscheidet, welche an einer anderen PH erworbenen Credits in ihrem Studiengang angerechnet werden können. Vor Beginn des Austauschs wird zwischen dem/der Austauschstudierenden und der Heimathochschule ein Learning agreement abgeschlossen, das die Grundsätze der Anerkennung regelt. Da die Curricula der schweizerischen Pädagogischen Hochschulen nur in Ausnahmefällen harmonisiert sind, ist es unwahrscheinlich, dass die an einer anderen PH erworbenen ECTS-Credits und Lernergebnisse mit denen der Heimathochschule absolut identisch sind. Wie beim ERASMUS-Austausch wird daher ein flexibler Ansatz für die Anerkennung von ECTS-Credits empfohlen. Statt vollkommener Äquivalenz sollte die Anerkennung so vollständig wie möglich sein, damit das Mobilitätsprogramm nicht zu einer Verlängerung der Studienzeit führt.

Ein Erfahrungsbericht (Details werden vom / von der Mobilitätsbeauftragten zur Verfügung gestellt)