Wofür stehen die ECTS-Kreditpunkte? 

1 ECTS-Kreditpunkt entspricht 25 Arbeitsstunden für eine Studierende oder einen Studierenden. Dazu gehören alle akademischen und nicht akademischen Aktivitäten, die zur Erreichung der Lernziele notwendig sind. Die ECTS-Kreditpunkte umfassen: 

  • Anwesenheit in Kursen und Seminaren: Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. 
  • Praktische Arbeiten: Laborarbeit, Tutorien oder Studienreisen. 
  • Selbststudium: Für die selbstständige Arbeit in der Bibliothek oder zu Hause aufgewandte Zeit. 
  • Vorbereitung und Abnahme der Prüfungen: Für das Lernen und das Absolvieren der Prüfungen aufgewandte Zeit. 
  • Praktika und praktische Tätigkeiten: Teilnahme an Praktika oder andere akademisch bewertete praxisbezogene Tätigkeiten. 
  • Abschlussarbeiten: Anfertigung von Abschlussarbeiten, Diplomarbeiten oder anderen Abschlussprojekten. 

Für weitere Einzelheiten siehe die Empfehlungen der CRUS

Wozu ein Austausch in der anderen Sprachregion des Kantons? 

Der Bachelorstudiengang Primarstufe ist so organisiert, dass Sie ein Semester und ein Praktikum in der anderen Sprachregion des Kantons absolvieren können. Bei dieser Gelegenheit erfahren Sie nicht nur eine kulturelle Bereicherung, sondern lernen auch den deutsch- und den französischsprachigen Lehrplan näher kennen und tauchen in den sprachlichen Reichtum unserer Region ein. 

Welche Sprachzertifikate brauche ich und welche werden anerkannt? 

Sie müssen spätestens zum Ende des 5. Semesters in Ihrer zweiten Sprache (Deutsch oder Französisch) und in Englisch das Niveau B2 erreichen. Um das von der EDK anerkannte Diplom und den Bachelor zu erlangen, brauchen Sie Sprachzertifikate auf dem Niveau B2. Sie können an unserer Hochschule interne Prüfungen zur Bestätigung dieses Niveaus ablegen. 

Für die Sprache Französisch werden von der PH-VS folgende Sprachzertifikate anerkannt: 

  • TELC Français B2 
  • DELF B2 
  • DALF C1 

Für Englisch anerkennt die PH-VS folgende Sprachzertifikate: 

  • Cambridge English First (FCE) 
  • Cambridge English Business Vantage (BEC) 
  • International English Language Testing System (IELTS) 5,5–6,5 
  • Test of English as a Foreign Language (TOEFL) 
  • The European Language Certificates (TELC) 

Woraus besteht der zweisprachige Studiengang? 

Sie können das Bachelorstudium Primarstufe als zweisprachigen Studiengang (Deutsch-Französisch) absolvieren. Diese Möglichkeit öffnet Ihnen nicht nur die Tür zu sprachlicher und kultureller Bereicherung, sondern vergrössert auch Ihre beruflichen Chancen in einem mehrsprachigen Umfeld. 

Um das zweisprachige Diplom zu erwerben, müssen Sie sich am Studienort Ihrer Muttersprache anmelden. Hier studieren Sie 3 Semester und setzen dann Ihr Studium am Standort Ihrer Zweitsprache fort. Dort absolvieren Sie alle Lehrveranstaltungen und Praktika der letzten 3 Semester. Sie müssen das Niveau C1 in Ihrer Zweitsprache (Französisch oder Deutsch) spätestens zum Ende des 4. Semesters erreichen. Dieses Niveau kann durch interne Prüfungen an unserer Hochschule bewertet und bestätigt werden.  

Kann ich mich nach endgültigem Nichtbestehen an der PH-VS einschreiben?

Wenn Sie an der PH-VS oder an einer anderen von der EDK anerkannten Einrichtung der Lehrpersonenausbildung endgültig nicht bestanden haben, können Sie nach einer Frist von 2 Jahren wieder zur Ausbildung zugelassen werden. Diese Frist beginnt mit dem Datum des definitiven Nichtbestehens und endet mit dem Datum der Zulassungsentscheidung der PH-VS. 

Ist es möglich, das Studium an der PH-VS im Frühlingssemester zu beginnen? 

Nein. Alle von der PH-VS angebotenen Studiengänge beginnen jeweils im Herbstsemester des akademischen Jahres. 

Was bringt mir die Anerkennung meines bisherigen Bildungswegs? 

Die PH-VS bietet ein internes Anerkennungsverfahren zur Anrechnung zertifizierter Abschlüsse oder Lehrveranstaltungen aus einem früheren Ausbildungsgang an. Falls dies auf Sie zutrifft, können Sie die Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen (validation des acquis de formation formels, VAFF) beantragen. Dieses Verfahren wird nach Ihrer endgültigen Zulassung und vor Beginn Ihres Studiums durchgeführt. Mehr Informationen: Anrechnung bereits erbrachter formaler Bildungsleistungen (VAFF) 

Was ist das Probesemester? 

Nach der Zulassung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten für den Studiengang Bachelor Primarstufe eine Probezeit (1. Semester) absolvieren. Diese dient dazu, ihre Kompetenzen, ihre physische und psychische Eignung, ihre Motivation für den Lehrberuf und ihre Fähigkeiten in der Unterrichtssprache und der Zweitsprache zu beurteilen. Wenn die Bedingungen für das erfolgreiche Absolvieren der Probezeit nicht erfüllt sind, haben die Kandidatinnen und Kandidaten diese nicht bestanden und müssen sich erneut um Zulassung bewerben, wenn sie die Ausbildung zur Lehrperson für die Primarstufe fortsetzen möchten. Mehr Informationen: Weisung betreffend die Evaluation der Probezeit in der Grundausbildung für die Vorschul- und Primarstufe