Ich habe einen Abschluss des Lehrerinnen- und Lehrerseminars. Kann ich mich damit für den MA SHP anmelden? 

Sie können mit Ihrem altrechtlichen, seminaristischen Lehrdiplom ohne Auflagen in den Master SHP aufgenommen werden.

In welchen Fällen muss ich Zusatzleistungen erbringen? 

Wenn Sie kein Lehrdiplom besitzen, aber über ein Bachelordiplom in einem verwandten Studienbereich (Erziehungswissenschaften, Klinische Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Sonderpädagogik oder Psychologie, sowie eines EDK-anerkannten Diploms in Logopädie oder Psychomotorik)  verfügen, können Sie neu parallel zum Masterstudium Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule (ZLRS MA SHP) absolvieren. Alle Informationen zu diesen Zusatzleistungen  

Ist der MA SHP ein Teilzeitstudium und somit eine berufsbegleitende Ausbildung? 

Ja, das Studium an der PH-VS ist eine berufsbegleitende Ausbildung. Wir empfehlen, nicht mehr als 50 % zu arbeiten, um eine optimale Balance zwischen Ausbildung, Arbeit und Privatleben zu wahren. 

Wie kann ich einen ausländischen Abschluss als Lehrperson anerkennen lassen? 

Wenn Sie ein im Ausland erworbenes Lehrdiplom haben, müssen Sie dieses anerkennen lassen, um in der Schweiz arbeiten zu können. Wenden Sie sich an die EDK, die für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit den Schweizer Diplomen zuständig ist. Die EDK prüft Ihren Bildungsweg, um zu sehen, ob Ergänzungen erforderlich sind. Für weitere Informationen und die nötigen Schritte folgen Sie diesem Link: Anerkennung von ausländischen Diplomen