Definition
SCHILF-Kurse (SCHulInterne LehrpersonenFortbildungs – Kurse) oder Kurse für eine Gruppe von Lehrpersonen
- entsprechen dem Bedarf einer Schule oder einer Gruppe,
- sind thematisch durch die Schuldirektion, die Schulkommission und / oder die Lehrpersonen einer Schule definiert und
- werden an der entsprechenden Schule durchgeführt.
Antrag
Das Gesuch für die Durchführung eines SCHILF-Kurses umfasst folgende ausgefüllten Dokumente:
Diese Formulare sind zwei Monate vor dem geplanten Durchführungstermin an die Kontaktperson der PH Wallis zu senden.
Nach Prüfung des Antrags wird die Kontaktperson der Schule über das Validationsergebnis informiert.
Bei positivem Entscheid wird durch die PH Wallis (PH-VS) die
- Anwesenheitsliste,
- Evaluationsformulare,
erstellt und der Kursleitung beziehungsweise der Kontaktperson der Schule zugestellt.
Bedingungen für die Bewilligungen
- Fristgerechte Einreichung des vollständigen Dossiers
- Fachlich ausgewiesene kantonale und/oder ausserkantonale Kursleiter:innen
- Durchführung während der unterrichtsfreien Zeit
- Keine Konkurrenz zum aktuellen Angebot der Lehrpersonenweiterbildung
- Ordentliche schulinterne Weiterbildungskurse, gemäss den jeweils festgelegten pädagogischen Schwerpunkten der Dienststelle für Unterrichtswesen, bewilligen die Verantwortlichen der PH-VS.
- Schilfkurse mit der Intention der Qualitäts- und Personalentwicklung erfordern die Vormeinung der Dienststelle für Unterrichtswesen.
Evaluation, Kursbestätigung
Die Kurse werden per standardisierten PH-VS Fragebogen ausgewertet.
Gemäss Anwesenheitsliste wird den Teilnehmenden eine Kursbestätigung ausgestellt, vorausgesetzt die Präsenzzeit von 80% wird nicht unterschritten.
Kursabschluss
Nach Eingang der Fragebögen und Anwesenheitsliste werden die Kursbestätigungen sowie eine Gesamtsicht der Evaluation der Kontaktperson der Schule zugestellt und die Bezahlung der Kursleitung eingeleitet.