Zusatzleistungen Regelschule ZLRS

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Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule (ZLRS) für den Zugang zum Master in Schulischer Heilpädagogik (MA SHP)

In das Studium der Zusatzleistungen ZLRS werden Kandidat:innen mit einem Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich aufgenommen.

Als verwandte Studienbereiche gelten gemäss EDK-Reglement (2023):

  • Erziehungswissenschaft
  • Sozialpädagogik
  • Sonderpädagogik
  • Psychologie
  • Logopädie
  • Psychomotoriktherapie
  • Bachelor-Abschluss Lehrdiplom der Sekundarstufe I

Informationen zum Zulassungsstudium

Das Studium der Zusatzleistungen ZLRS umfasst 32 ECTS-Kreditpunkte. Im Regelschulbereich erwerben Sie theoretische sowie fachdidaktische Kenntnisse und entwickeln berufspraktischen Kompetenzen als Lehrperson. Das Zulassungsstudium ist in folgende 4 Bereiche gegliedert:

  KOMPETENZEN  MODALITÄTEN  KREDITS ECTS 
 BEREICH 1  Entwicklung der beruflichen Identität als Lehrperson  Präsenzveranstaltungen und Selbststudium  10
 BEREICH 2  Fachdidaktik: Deutschdidaktik  Präsenzveranstaltungen und Selbststudium  12
 BEREICH 3  Begleitete Unterrichtspraxis  2 Praktika von je 12 Tagen  10
 BEREICH 4 Portfolio und Kompetenzbilanz    

Das Zulassungsstudium bereitet die Studierenden ausschliesslich für den Zugang in den Master SHP vor und ist nicht gleichbedeutend mit einem Lehrdiplom.

Die 32 Kredits ECTS der ZLRS sind Teil des Ausbildungsweges, der zum Master und zum Diplom in Sonderpädagogik, Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik, führt.

Zulassung und Einschreibung

Grundbedingungen zur Prüfung Ihres Dossiers

Sie reichen Ihre Kandidatur für die Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule (ZLRS) fristgerecht mit den notwendigen Unterlagen per entsprechenden Einschreibeformular ausschliesslich in elektronischer Form auf der Homepage der Pädagogischen Hochschule Wallis (PH-VS) unter https://www.hepvs.ch/de/ausbildung/anmeldungen-kandidaten ein.

Ihre Kandidatur wird anschliessend von uns geprüft, wenn Sie über einen Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich verfügen. Die verwandten Studienbereiche sind im EDK-Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik, Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik, EDK 2023 definiert und auf der Homepage unter Reglement EDK einsehbar.

Modalitäten für die Zulassung

Die Maximalzahl von Studienplätzen für die ZLRS orientiert sich an den zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen für den Master in Schulischer Heilpädagogik (MA SHP) an der PH-VS.

Falls eine Kontingentierung notwendig ist, wird Ihre Kandidatur in der Reihenfolge folgender Kriterien prioritär berücksichtigt, und zwar wenn Sie

  1. bereits in einem früheren Aufnahmezyklus an der PH-VS ein Dossier eingereicht haben, damals aber nicht in die ZLRS aufgenommen werden konnten, die Bedingungen jedoch erfüllen,
  2. am meisten Erfahrung im Unterrichten in heilpädagogischen Schulstrukturen nachweisen können,
  3. am meisten Erfahrung im Unterrichten an der Regelschule belegen können und
  4. am Ende der Einschreibefrist bereits über ein Bachelor-Diplom in einem verwandten Studienbereich verfügen.

Die Direktion der PH-VS behält sich vor, weitere Modalitäten für die Aufnahme in die ZLRS anzuwenden, falls dies notwendig ist (Weisung betreffend die akademische Verwaltung der Zulassungen und Studiengänge durch den Akademischen Dienst und die Studienberatung (ADSB), Art. 4).

Das Einschreibefenster ist weiterhin geöffnet: https://www.hepvs.ch/de/ausbildung/anmeldungen-kandidaten. Sie können sich für die Absolvierung der Zusatzleistungen am Studienstandort Brig einschreiben. Das Zulassungsstudium absolvieren Sie nach Ihrer Einschreibung individuell in den Lehrveranstaltungen des Studiengangs Bachelor Primarstufe.

Kosten und Gebühren

  • CHF 200.– Einschreibegebühr

  • CHF 500.– pro Semester (Studiengebühr)

Ich besitze ein altrechtliches, seminaristisches Lehrdiplom. Muss ich ebenfalls das Zulassungsstudium absolvieren, um in den Master SHP zugelassen zu werden?

Sie müssen die Zusatzleistungen nicht absolvieren. Personen, die sich mit einem altrechtlichen, seminaristischen Lehrdiplom für das Masterstudium in Schulischer Heilpädagogik an der PH-VS interessieren, können gemäss Bestimmungen der EDK weiterhin aufgenommen werden.

Muss ich bei der Einschreibung eine Wohnsitzbestätigung und einen Strafregisterauszug einreichen?

Nein. Diese und weitere Angaben müssen von Ihnen auf unser Verlangen nach der Zulassung eingereicht werden.