Zusatzleistungen Regelschule ZLRS
Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule (ZLRS)
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium in Schulischer Heilpädagogik (MA SHP) ist ein Lehrdiplom für den Unterricht an Regelkassen. Personen ohne Lehrdiplom können in das Masterstudium ebenfalls aufgenommen werden, sofern sie vor dem Studienbeginn des MA SHP die Zusatzleistungen ZLRS 2023-2024 absolviert haben.
In das Studium der Zusatzleistungen ZLRS werden Sie aufgenommen, wenn Sie einen Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich besitzen.
Als verwandte Studienbereiche gelten gemäss EDK-Reglement (2008):
- Erziehungswissenschaft
- Sozialpädagogik
- Sonderpädagogik
- Psychologie
- Ergotherapie
- Logopädie
- Psychomotoriktherapie
- Bachelor-Abschluss Lehrdiplom der Sekundarstufe I
Es freut uns, dass Sie sich für das Zulassungsstudium (ZLRS) interessieren. Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen.
Informationen zum Zulassungsstudium
Der Umfang der ZLRS beträgt 32 Kredits ECTS. Das Zulassungsstudium bereitet die Studierenden ausschliesslich für den Zugang in den Master SHP vor und ist nicht gleichbedeutend mit einem Lehrdiplom.
Die 32 Kredits ECTS der ZLRS sind Teil des Ausbildungsweges, der zum Master und zum Diplom in Sonderpädagogik, Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik, führt.
Das Studium der Zusatzleistungen (ZLRS) beinhaltet den Erwerb von theoretischen Kenntnissen, den Aufbau von (fach-)didaktischem Wissen und die Entwicklung von berufspraktischen Kompetenzen als Lehrperson und ist in die folgende 4 Bereiche gegliedert:
KOMPETENZEN | MODALITÄTEN | KREDITS ECTS | |
BEREICH 1 | Entwicklung der beruflichen Identität als Lehrperson | Präsenzveranstaltungen und Selbststudium | 10 |
BEREICH 2 | Fachdidaktik: Deutschdidaktik | Präsenzveranstaltungen und Selbststudium | 12 |
BEREICH 3 | Begleitete Unterrichtspraxis | 2 Praktika von je 12 Tagen | 10 |
BEREICH 4 | Portfolio und Kompetenzbilanz |
Das Studium dauert 2 Semester und wird vor dem Eintritt in den Master SHP absolviert.
Der Unterricht findet donnerstags ganztägig in St-Maurice oder mittwochs in Brig statt. Die Ausbildung ist hybrid aufgebaut. Sie findet mit einem hohen Anteil an Selbststudium statt.
Falls am Studienstandort Brig nicht ausreichend Studierende an den ZLRS teilnehmen, wird keine Klasse geführt. Die Ausbildung absolvieren die Studierenden dann individuell in Lehrveranstaltungen der Grundausbildung Bachelor.
Die Studierenden müssen zwei Praktika von jeweils 12 Tagen absolvieren.
Die ZLRS ermöglichen den Zugang zum Master SHP, sofern im Master SHP 2024-2027 ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen. Maximal die Hälfte der Studierenden im Master SHP 2024-2027 können von Studierenden aus dem Zulassungsstudium ZLRS belegt werden, das bedeutet höchstens 20 Studierende am Standort St. Maurice und 15 am Standort Brig.
Titel: Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule (ZLRS)
Kredits ECTS: 32 ECTS
Nächste Ausbildung ZLRS: 2023-2024
Art des Studiums: Teilzeit
Dauer der Ausbildung: 2 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Ausbildungsorte: Brig
Einschreibegebühr: CHF 200.-
Ausbildungsgebühren: CHF 500.- pro Semester
Zulassung und Einschreibung
Aufnahmebedingungen für das Zulassungsstudium ZLRS 2023-2024
Grundbedingungen zur Prüfung Ihres Dossiers
Sie reichen Ihre Kandidatur für die Zusatzleistungen im Bereich Ausbildung für den Unterricht in der Regelschule (ZLRS) fristgerecht mit den notwendigen Unterlagen per entsprechenden Einschreibeformular ausschliesslich in elektronischer Form auf der Homepage der Pädagogischen Hochschule Wallis (PH-VS) unter https://www.hepvs.ch/de/ausbildung/anmeldungen-kandidaten ein.
Ihre Kandidatur wird anschliessend von uns geprüft, wenn Sie über einen Bachelor-Abschluss in einem verwandten Studienbereich verfügen. Die verwandten Studienbereiche sind im EDK-Reglement über die Anerkennung der Diplome im Bereich der Sonderpädagogik, Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung und Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik, EDK 2008 definiert und auf der Homepage unter Reglement EDK einsehbar.
Modalitäten für die Zulassung zu den ZLRS 2023-2024
Wenn die Zahl der Kandidierenden die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, dann ist eine Kontingentierung notwendig. Die Maximalzahl von Studienplätzen für die ZLRS 2023-2024 orientiert sich an den zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen für den Master in Schulischer Heilpädagogik (MA SHP) 2024-2027 an der PH-VS. Höchstens die Hälfte der Studienplätze im künftigen Master SHP 2024-2027 können von Studierenden aus dem Zulassungsstudium ZLRS belegt werden, das bedeutet maximal 20 Studierende am Standort St. Maurice und 15 am Standort Brig.
Falls eine Kontingentierung notwendig ist, wird Ihre Kandidatur in der Reihenfolge folgender Kriterien prioritär berücksichtigt, und zwar wenn Sie
- bereits in einem früheren Aufnahmezyklus an der PH-VS ein Dossier eingereicht haben, damals aber nicht in die ZLRS aufgenommen werden konnten, die Bedingungen jedoch erfüllen,
- am meisten Erfahrung im Unterrichten in heilpädagogischen Schulstrukturen nachweisen können,
- am meisten Erfahrung im Unterrichten an der Regelschule belegen können und
- am Ende der Einschreibefrist bereits über ein Bachelor-Diplom in einem verwandten Studienbereich verfügen.
Die Direktion der PH-VS behält sich vor, weitere Modalitäten für die Aufnahme in die ZLRS anzuwenden, falls dies notwendig ist. Diesbezüglich orientiert sich die Direktion am Art. 4 der Weisung betreffend die akademische Verwaltung der Zulassungen und Studiengänge durch den Akademischen Dienst und die Studienberatung (ADSB).
Wenn Sie zu den ZLRS 2023-2024 zugelassen sind, ist für Sie ein Studienplatz im MA SHP 2024-2027 reserviert, vorausgesetzt, Sie haben bis zum Beginn des Masterstudiums im HS 2024 80% der 32 ECTS-Kredits im Zulassungsstudium ZLRS erfolgreich absolviert.
Wir motivieren Sie, während den ZLRS 2023-2024 und Ihrem berufsbegleitenden Studium MA SHP 2024-2027 an der PH-VS in einem zumindest kleineren Pensum in heilpädagogischen Strukturen im Kanton Wallis zu unterrichten.
Das Einschreibefenster ist vom 01. Januar 2023 bis am 31. März 2023 für das ZLRS-Studium 2023-2024 und den Eintritt in den MA SHP 2024-2027 geöffnet.
Wir bitten Sie, die Einschreibegebühr in der Höhe von CHF 200.- auf das Konto einzuzahlen, welches Sie nach der Einschreibefrist im März von uns mitgeteilt erhalten. Falls Sie nicht zu den ZLRS 2023-2024 zugelassen werden, wird Ihre Einschreibegebühr nicht rückerstattet.
Den Entscheid über Ihre Zulassung erhalten Sie rund 4 Wochen nach der Einschreibefrist per e-Mail.
Die Kurse beginnen im Herbstsemester 2023.
Hinweis: Sie müssen während des ZLRS-Studienjahres 2023-2024 Prüfungen in Deutsch als Unterrichtssprache (für den Standort Brig) und in Informatikkenntnissen absolvieren.
Ich besitze ein altrechtliches, seminaristisches Lehrdiplom. Muss ich ebenfalls das Zulassungsstudium ZLRS 2024-2027 absolvieren, um in den Master SHP zugelassen zu werden?
Sie müssen die Zusatzleistungen nicht absolvieren. Personen, die sich mit einem altrechtlichen, seminaristischen Lehrdiplom für das Masterstudium in Schulischer Heilpädagogik 2024-2027 an der PH-VS interessieren, können gemäss Bestimmungen der EDK weiterhin aufgenommen werden. Ihre Zulassung können Sie ab dem 01.12.2023 beantragen. Sie durchlaufen dann im Frühjahrssemester 2024 das Zulassungsverfahren zur Anerkennung Validierung erworbener Berufserfahrungen und -kenntnisse (VEB) und können bei erfolgreicher Absolvierung in den Master SHP 2024-2027 aufgenommen werden.
Gibt es die Möglichkeit, bisher erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen?
Nach Aufnahme ins Studium und der Immatrikulation an der Hochschule können Sie ein Gesuch für die Anrechnung von bisher erbrachten Studienleistungen einreichen. Ihr Gesuch wird dann geprüft.
Muss ich bei der Einschreibung eine Wohnsitzbestätigung und einen Strafregisterauszug einreichen?
Nein. Diese und weitere Angaben müssen von Ihnen auf unser Verlangen nach der Zulassung im Frühjahrssemesters 2023 eingereicht werden.